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Welche Modernisierungskosten kannst du anteilig auf Mieter*innen umlegen und welche nicht? Und in welcher Höhe? Die Politik will Energetische Sanierungen von Gebäuden in den nächsten Jahren vorantreiben und wird diese fördern, aber auch einfordern. Wir zeigen im Video am Beispiel einer konkreten Wohnung, die energetisch saniert wird, um welchen Betrag die Kaltmiete erhöht werden kann. Die Mieterhöhung ist auch aus Sicht von Mieter*innen akzeptabel, weil sich die Heizkosten erheblich reduzieren - gerade aktuell ein Thema - und der Wohnkomfort verbessert wird. Und am Beispiel in diesem Video siehst du in der Berechnung auch, wie sich die Energetische Sanierung für dich als Vermieter*in am Ende amortisiert.
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▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Das Thema „Energetische Gebäudesanierungen“ wird uns in den nächsten Jahren stetig begleiten, weil die Politik den Gebäudebestand energieeffizient sanieren will - koste es, was es wolle. Insofern ist es gut, wenn du dich als Immobilieninvestor rechtzeitig mit dem Thema beschäftigst und möglichst hohe Förderungen mitnimmst. Auch wenn du eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) hast und nicht allein entscheiden kannst, kannst du aktiv werden und der Verwaltung entsprechende Tagesordnungspunkte vorgeben und diese - evtl. auch mit dem Beirat zusammen - vorbereiten. Denn die meisten Verwaltungen packen das Thema nicht proaktiv an, da sie mit den Routineaufgaben schon mehr als ausgelastet sind für die monatliche Verwalter-gebühr von im Schnitt 25,- bis 35 Euro nachvollziehbar auch nicht mehr Leistung zu erwarten ist.
Wir schauen uns jetzt ein konkretes Beispiel an, eine Wohnung in Düsseldorf in einem unserer Objekte, das im nächsten oder übernächsten Jahr energetisch saniert wird, und knüpfen damit nahtlos an unser Video von letzter Woche an. Die Kosten für die Sanierung betragen 14.755,- Euro. Nach KFW-Zuschuss und Steuervorteil verbleiben nur 6.912,- Euro Aufwand für unseren Mandanten. Zusätzlich kann unsere Mandant jetzt aber aufgrund der Modernisierung noch eine Mieterhöhung nach §558 BGB aussprechen, völlig unabhängig von evt. Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach §558 BGB.
Im Video berechnen wir die konkrete Bemessungsgrundlage der Mieterhöhung, von der du dann 8% jährlich als Modernisierungserhöhung geltend machen kannst und auch die neue Miete. Allerdings: Keine Regel ohne Ausnahmen. Im Video geben wir einen Überblick über die Einschränkungen und gesetzlichen Regelungen bei der Modernisierungserhöhung, zum Beispiel die Härtefallregelung und Höchstgrenzen.
Für welche Maßnahmen kann überhaupt eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen ausgesprochen werden? Im Video erhältst du die Antwort.
Und wir besprechen auch den genauen Ablauf und nennen die entsprechenden Fristen, die du formal einhalten musst.
Disclaimer: Die Informationen in diesem Video stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Wir teilen lediglich unsere Erfahrungen und übernehmen natürlich keine Haftung für unvollständige oder fehlerhafte Informationen.
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#EnergetischeSanierung #tModernisierung #Mieterhöhung
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